Rechtsprechung
   BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2876
BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95 (https://dejure.org/1997,2876)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 4 AZR 725/95 (https://dejure.org/1997,2876)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 725/95 (https://dejure.org/1997,2876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in psychotherapeutischer Tagesklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • NZA-RR 1997, 449 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Es handelt sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Urteil vom 10. Juli 1996, - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der Gruppenbetreuung entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Auch sie hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisierungsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Psychisch Kranken soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Die vom Kläger wahrgenommenen Tätigkeiten der Betreuung von psychisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 Buchst. a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    IVa Fallgruppen 15 und 16 BAT/VKA (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    IVb Fallgruppe 16 BAT/VKA gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit des Klägers ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO sowie vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Auch sie hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisierungsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Psychisch Kranken soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Die vom Kläger wahrgenommenen Tätigkeiten der Betreuung von psychisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 Buchst. a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    IVb Fallgruppe 16 BAT/VKA gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit des Klägers ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO sowie vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Es handelt sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 324/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    IVb Fallgruppe 16 BAT/VKA gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit des Klägers ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO sowie vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Es handelt sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Hamm, 14.06.1995 - 18 Sa 1378/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juni 1995 - 18 Sa 1378/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

    Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten der Betreuung von neurologisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 5a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (vgl. Urteile des Senats vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 725/95 -, - 4 AZR 711/95 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    IVb Fallgruppe 16 fallen, gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Klägerin ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. im übrigen die Urteile des Senats vom 28. Mai 1997, aaO).

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 570/97
    Beispielhaft genannt seien die Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin in der sogenannten Forensischen Abteilung eines Landeskrankenhauses, in dem psychisch-kranke Straftäter - vorrangig Sexual- und Gewalttäter, häufig nach langjährigen Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - untergebracht sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 4 AZR 842/93 -;, n. v.), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Drogenentwöhnungsbehandlung, und zwar im klinischen Entzug bei Drogenabhängigen mit stoffgebundenen Suchterkrankungen (vgl. BAG AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik (vgl. BAG AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst, in dem schwerstgestörte psychisch-kranke Menschen beraten und betreut werden (vgl. BAG AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), die Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen im psychiatrischen Krankenhaus, in dem für die Allgemeinheit gefährliche psychisch-kranke Rechtsbrecher untergebracht und behandelt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.02.1997 - 4 AZR 324/95 -;, n. v.), die Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters in einem Zentrum für Forensische Psychiatrie auf einer Station für psychisch-kranke und minderbegabte Rechtsbrecher mit schweren Persönlichkeitsstörungen (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.1997 - 4 AZR 287/95 -;, n. v.) und schließlich die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer psychotherapeutischen Tagesklinik (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 4 AZR 725/95 -) und eines Sozialarbeiters in der Suchttherapie (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 764/95 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht